Einnahmen

Einnahmen

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Einnahmen,
 
1) Betriebswirtschaftslehre: Betrag der durch die Veräußerung von Gütern und durch Dienstleistungen bewirkten Erhöhung des Geldvermögensbestandes (= Zahlungsmittel zuzüglich Bestand an Forderungen abzüglich Bestand an Verbindlichkeiten) in einer Periode, z. B. durch den Verkauf von Produkten gegen Barzahlung (Bareinnahme oder Einzahlung) oder auf Kredit (unbare Einnahme oder Forderungszugang); Gegensatz: Ausgaben. - Einnahmen dürfen nicht mit Ertrag verwechselt werden.
 
 2) Finanzwissenschaft: öffentliche Einnahmen.
 
 3) Steuerrecht: alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und die dem Steuerpflichtigen aus bestimmten Einkunftsarten (Einkommensteuer) im Veranlagungszeitraum zufließen (§§ 8 Absatz 1, 2 Absatz 1 Ziffer 4-7 EStG). § 3 EStG enthält einen im Laufe der Zeit stetig angewachsenen Katalog von Einnahmen, die steuerfrei sind, z. B. bestimmte Abfindungen, Stipendien.

Universal-Lexikon. 2012.

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